Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 |
Link zum Rechtstext | FTEG |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regelungen über das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einen offenen wettbewerbsorientierten Warenverkehr dieser Geräte im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen. |
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