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Link zum Rechtstext

Informationsfreiheitsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005

Kerninhalte

Dieses Gesetz normiert, dass jede Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden hat – es muss kein wie auch immer geartetes berechtigtes Interesse vorhanden sein.

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