Link zum Rechtstext | Anlaufbedingungsverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert die Verpflichtung von Schiffen, die aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres kommend die inneren deutschen Gewässer anlaufen, aus diesen auslaufen oder in diesen verkehren, die in der Anlage genannten Bedingungen für das An- und Auslaufen zur Verhütung, Entdeckung, Überwachung und Verringerung von Verschmutzungen der Meeresumwelt durch Schiffe sowie zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs und zur Verhütung von Unfällen einzuhalten. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Umwelt-Online
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URL-Adresse
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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/see/anlbv_ges.htm
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Rechtsnorm-Links
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesministerium der Justiz
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URL-Adresse
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