Link zum Rechtstext | Bundesartenschutzverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten in der Fassung vom 16. Februar 2005 | |
Kerninhalte | Die Verordnung listet geschützte Tier- und Pflanzenarten. Dabei ist es bezüglich wild lebender Tiere verboten, ihnen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Umwelt-Online
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URL-Adresse
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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/natursch/artsv_ges.htm
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Rechtsnorm-Links
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesministerium der Justiz
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URL-Adresse
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