Link zum Rechtstext | Chemikalien-Übergangsverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Übergangsmaßnahmen für die chemikalienrechtliche Anmeldung von Stoffen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vom 18. Februar 1992 | |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält Übergangsvorschriften für die Anmeldung und das Inverkehrbringen von Stoffen, die bereits vor dem 3. Oktober 1990 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesministeriums der Justiz
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URL-Adresse
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