Link zum Rechtstext | Transportgenehmigungsverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die abfallrechtliche Transportgenehmigungspflicht, die jeder benötigt, der gewerbsmäßig Abfälle zur Beseitigung und gefährliche Abfälle zur Verwertung einsammelt und befördert. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Umwelt-Online
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URL-Adresse
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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/krwabfg/kreis.vo/tgv_ges.htm
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Rechtsnorm-Links
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesministerium für Justiz
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URL-Adresse
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