Link zum Rechtstext | Umweltinformationskostenverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes. Für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen auf Grund des Umweltinformationsgesetzes werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben; die kostenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Umwelt-Online
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URL-Adresse
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https://www.umwelt-online.de/allgemei/umwelt/uig_gebv.htm
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Rechtsnorm-Links
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)
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URL-Adresse
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