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Link zum Rechtstext

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt

  • Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zu stellenden Anforderungen,
  • Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben,
  • das Verfahren zum Nachweis der Qualifikation,
  • Ort und Verfahren der Bekanntgabe der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, welche die Anforderungen erfüllen, und
  • die Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit.