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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Verteilung der fachtechnischen Aufgaben auf dem Gebiet der Wasser- und Abfallwirtschaft, der Altlasten und des Bodenschutzes

Kerninhalte

Das am 1. Juli 1995 in Kraft tretende Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz regelt u.a. teilweise die Übertragung von staatlichen fachtechnischen Aufgaben im Bereich des Wasserrechts, des Abfallrechts und des Bodenschutzgesetzes, die bisher von den Ämtern für Wasserwirtschaft und Bodenschutz wahrgenommen wurden, jeweils für das Gebiet des Stadt- und Landkreises auf die Landratsämter und Gemeinden als untere Verwaltungsbehörden.
Diese Verwaltungsvorschrift dient der Konkretisierung des gesetzlich vorgesehenen Aufgabenübergangs.