Link zum Rechtstext | Industriebaurichtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinie über den baulichen Brandschutz mit Industriebau vom 28. 5.Mai 2001 |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten, i.e. Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, zu regeln, insbesondere an ->
Sie gilt nicht für: >
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