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Link zum Rechtstext | Bundesurlaubsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf kalenderjährlich bezahlten Erholungsurlaub. Es ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen. |