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MiLoMeldV

Link zum Rechtstext

Mindestlohnmeldeverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 26. November 2014

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt, dass Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für die Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz den von der Zollverwaltung hierfür vorgesehenen Vordruck verwenden sollen.

Entsprechendes gilt für Entleiher hinsichtlich der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/milomeldv.htm

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/11363/index.htm