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Link zum Rechtstext

UAG-Fachkunderichtlinie 2010

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie des Umweltgutachterausschusses nach dem Umweltauditgesetz für die mündliche Prüfung zur Feststellung der Fachkunde von Umweltgutachtern und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen vom 28. Januar 2010

Kerninhalte

Ablauf und Inhalt der mündlichen Prüfung, in der der Antragsteller seine Fachkunde nachweisen soll, sind im Umweltauditgesetzes (UAG) beschrieben. Die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) enthält im Anhang V die Mindestvoraussetzungen an die fachliche Qualifikation der Umweltgutachter. Diese Richtlinie legt die vorgenannten Bestimmungen des UAG aus, ordnet die Mindestanforderungen der EMAS-Verordnung Anhang V einzelnen Prüfungsabschnitten zu und trifft eine nähere Bestimmung über den Inhalt der mündlichen Prüfung im Rahmen von UAG und UAGZVV.