Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung, die durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen verursacht werden können.
Es gilt für für - - den Betrieb von Anlagen zur medizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung in der Heil- und Zahnheilkunde
und - für - den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung außerhalb der Medizin, soweit die Anlagen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Anwendung finden.
Nichtionisierende Strahlung umfasst umfasst ->
- elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder in einem Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz,
-> - optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 Nanometern bis 1 Millimeter
sowie -> - Ultraschall im Frequenzbereich von 20 Kilohertz bis 1 Gigahertz.
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