Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bremisches Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 |
Link zum Rechtstext | BremUVPG |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen 1.
so früh wie möglich berücksichtigt werden. |
Tags | UVPG Bremen; Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung HB; Bremisches UmweltverträglichkeitsprüfungsG; Bremisches UVPG; Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz HB |