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Gesetzl. Kurzzeichen

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Link zum Rechtstext

AkkStelleG-Beleihungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz vom 21. Dezember 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) als nationale Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz und „beleiht" sie mit den (überträgt ihr die) entsprechenden Aufgaben.Sie regelt zudem die Aufsicht über die Akkreditierungsstelle (die „Beliehene") und deren Berichtspflichten.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

buzer.de

URL-Adresse

http://www.buzer.de/gesetz/9173/index.htm

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/verwaltung/akkstellegbv.htm