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ENTWURF (wird noch überarbeitet)

 

Ein Online-Rechtsregister mit frei zugänglichen Gesetzestexten aufzubauen und zu pflegen, ist leider derzeit noch immer eine recht mühsame Angelegenheit, vor allem was die Vorschriften der einzelnen Bundesländer anbelangt. Zwar kann mittlerweile mehr oder weniger problemlos auf alle Länderdatenbanken online zugegriffen werden, bei den Vorschriften sind jedoch fast immer die Fundstellenzitate unvollständig (nur bei Brandenburg und Hamburg werden sowohl Nummer als auch Erscheinungsdatum angegeben, bei Nordrhein-Westfalen und Sachsen jeweils eines von beiden).

Bei Brandenburg gibt es die Möglichkeit, sich den Originalgesetzestext bzw. den Gesetzestext, auf dem eine Änderung/Aktualisierung beruht, durch direkte Verlinkung auf das Verkündungsblatt anzuschauen. Schleswig-Holstein bietet dies in zwei Verlinkungsschritten an.

Schwieriger gestaltet sich der Online-Zugriff auf die Gesetzesblätter der einzelnen Bundesländer. Wir haben für Sie dazu Folgendes recherchiert:

Baden-Württemberg
Auf das Gesetzblatt kann bis 1952 zugegriffen werden.

Bayern
Das Gesetz- und Verordnungsblatt steht bis 1983 zur Verfügung.

Berlin
Vollständige Ausgaben des Gesetz- und Verordnungsblatts sind erst ab 2004 einsehbar. Für die Zeit ab 1992 wird nur ein alphabetisches Gesamtverzeichnis zur Verfügung gestellt.

...

Sachsen
Das Gesetz- und Verordnungsblatt ist erst ab 2012 verfügbar. Das Anmelden ist unnötig mühsammühevoll.

Sachsen-Anhalt
Das Gesetz- und Verordnungsblatt wird nicht angeboten.

...

Fazit
Es wäre schön, wenn Rechtstexte grundsätzlich online und kostenfrei und einfach online verfügbar wären. Sie sollten auch immer kopierbar sein. Ein wünschenswerter Service der Länderdatenbanken wäre, über Änderungen zumindest wichtiger Gesetze beispielsweise in Form eines – im optimalen Fall kostenlosen – monatlichen Newsletters zu informieren.

Schlussbemerkungen
Für hilfreich erachten wir die Rechtsbibliothek Makrolog, die uns insbesondere bei den Fundstellenzitaten stets gute Dienste leistet, und den Parlamentsspiegel, der einen schnellen Überblick über die Gesetzesblätter der Länder verschafft.