Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kündigungsschutzgesetz |
Link zum Rechtstext | Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen. Es ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen. |
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