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Nach §§ 5 f. des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Gefährdungen können sich nicht nur durch die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln sowie durch Arbeitsabläufe und Arbeitszeit, sondern auch durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben.

In den letzten Jahren sind Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz immer mehr in den Fokus wissenschaftlicher Betrachtungen und Untersuchungen gerückt. Um Arbeitgeber zu informieren und sie damit dabei zu unterstützen, derartige Probleme bei ihren Beschäftigten zu erkennen und ihnen durch entsprechende Maßnahmen zu helfen, haben unter anderem die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Berufsgenossenschaft Handel  und Warendistribution (BGHW) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verschiedene Broschüren publiziert, über die wir Ihnen hier nach und nach einen Überblick verschaffen wollen.

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