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ENTWURF Bundesanlagenverordnung

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ENTWURF einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

KerninhalteDie AwSV soll die bisherigen Landesverordnungen ablösen, was für einzelne Länder zu neuen und veränderten Vorgaben führen kann. Darüber hinaus werden das Verfahren zur Einstufung wassergefährdender Stoffe und die Selbsteinstufungspflicht der Anlagenbetreiber normiert.
Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in Notifizierung durch die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten. Die Notifizierung ist mit einer Stillhaltefrist bis zum 28. Oktober 2013 verbunden. Danach wird der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet. Mit einer Veröffentlichung der AwSV kann somit im ersten Quartal 2014 gerechnet werden.

Mit der Einführung einer bundesweit geltenden Anlagenverordnung werden einheitliche Anforderungen an die Planung, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen formuliert.

Da bisher in jedem Bundesland unterschiedliche Anlagenverordnungen und individuell festgesetzte Spezialregelungen für bestimmte Anlagenarten galten, wird eine einheitliche Regelung zu Veränderungen in den Bundesländern führen. So werden unter anderem die Einstufung von Stoffen, die Anlagenabgrenzung, die Prüfung von Anlagen und die Anzeigepflicht neu geregelt.

Der Bundesrat hat der AwSV zwar mit Beschluss vom 23. Mai 2014 zugestimmt, bei der Übernahme der Anlage 7 (JGS-Anlagen) werden jedoch ein erneutes EU-Notifizierungsverfahren und eine strategische Umweltprüfung (Aktionsprogramm zur Nitratrichtlinie) erforderlich. Mit einer Veröffentlichung der AwSV wird somit nicht vor Sommer 2015 zu rechnen sein.