Link zum Rechtstext | Fahrpersonalgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen. |
URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/fahrpersstg/index.html | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/strasse/fpersg_ges.htm