Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern. |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbsch/tzbfg_ges.htm | URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf