Link zum Rechtstext | Landesabwasserabgabengesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
Kerninhalte | Dieses Gesetz legt für Mecklenburg-Vorpommern fest, dass die Abwasserschädlichkeit insoweit außer Ansatz bleibt, als sie nach der geschätzten oder gemessenen Reinigungsleistung eines Nachklärteiches, der einer Abwasserbehandlungsanlage unmittelbar zugeordnet ist, vermindert wird. Es regelt die Abgabepflicht des Einleiters und die Ausnahmen sowie die Abgabefreiheit von Niederschlagswasser. |
URL-Adresse | http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-AbwAGMV2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr | URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/mv/abwag_ges.htm