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Link zum Rechtstext

Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen vom 2. Mai 2013

Kerninhalte

Die IZÜV regelt die Zulassungspflicht für ->

  • Gewässerbenutzungen (Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer; Maßnahmen, die die Gewässerbeschaffenheit als solche beeinflussen können), die zu Industrieanlagen gehören, 
->
  • Anlagen, in die nur industrielles Abwasser eingeleitet wird und die bezüglich ihrer Genehmigung und Überwachung nicht durch andere gesetzliche Vorgaben
(z.B. § 13 BImSchG "Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen")
  • geregelt sind.

Neben den Anforderungen, die für eine Zulassung erfüllt werden müssen, werden auch Pflichten zur Überwachung des Betreibers und der zuständigen Behörde definiert.

TagsIZÜVO; IndustriekläranlagenZÜV; IndustriekläranlagenZÜVO; IndKläranlagenZulÜberwV; IndKläranlagenZulÜberwVO¸ IndKläranlZulassÜberwV; IndKläranlZulassÜberwVO