Link zum Rechtstext | LUNG-Zuständigkeitsverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung zur Regelung der Zuständigkeiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern | |
Kerninhalte | Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für die Aufgaben, die den nach § 2 aufgelösten Behörden durch Rechtsvorschriften zugewiesen waren. Das Landesamt ist auch zuständig für sonstige diesen Behörden durch Verwaltungsvorschrift übertragene Aufgaben. | URL-Adresse | http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-LAUNGZustVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr