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Gesetzl. Kurzzeichen
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Link zum Rechtstext | Elektro-Bergverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bergverordnung für elektrische Anlagen vom 27. November 2001 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben und Einrichtungen.Sie findet keine Anwendung auf-> elektrische Sprengzündanlagen ohne Netzverbindung und die in Energierichtung hinter dem letzten handbetätigten Trennschalter befindlichen Teile (Zündleitungen, Zünderdrähte und Zünder) von Sprengzündanlagen mit Netzverbindung sowie Zündmaschinenprüfgeräte und Zündkreisprüfer,> das tragbare elektrische Geleucht in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen unter Tage,> elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tagesanlagen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/berg/lsa/elbg_ges.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesportal Sachsen-Anhalt |
URL-Adresse | http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=ElAnlBergV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true |