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Gesetzl. Kurzzeichen
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Link zum Rechtstext | Elektro-Bergverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben und Einrichtungen.Sie findet keine Anwendung auf-> elektrische Sprengzündanlagen ohne Netzverbindung und die in Energierichtung hinter dem letzten handbetätigten Trennschalter befindlichen Teile (Zündleitungen, Zünderdrähte und Zünder) von Sprengzündanlagen mit Netzverbindung sowie Zündmaschinenprüfgeräte und Zündkreisprüfer,> das tragbare elektrische Geleucht in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen unter Tage,> elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in Besucherbergwerken und Besucherhöhlen,-> elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tagesanlagen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/berg/bw/elbg_ges.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesrecht BW |
URL-Adresse | http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/8yt/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-ElBergVBWrahmen&documentnumber=1&numberofresults=49&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#focuspoint |