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Link zum Rechtstext

Geruchsimmissions-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen vom 24. Oktober 2008

Kerninhalte

Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden.

 Tags GerImmissions-Richtlinie SA; GeruchsImm-Richtlinie SA; GerImmissions-RL SA; GeruchsImm-RL SA; GEIM-Richtlinie SA; GEIM-RL SA