Link zum Rechtstext | VwV Verwertung Boden |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verwaltungsvorschrift gilt für Bodenmaterial, das als Abfall gemäß § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG einzustufen ist und in bodenähnlichen Anwendungen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht z.B. zur Verfüllung von Abgrabungen und für landschaftsbauliche Maßnahmen sowie technischen Bauwerken verwertet werden soll. |