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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bremisches Hilfeleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom1921.März 2009Juni 2016 |
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Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, ein effizient funktionierendes integriertes Hilfeleistungssystem mit Regelungen für die übergreifende Einbindung der in Brandschutz, Technischer Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätigen Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie weiterer fachlich zuständiger oder einbezogener Institutionen und Personen mit ihren personellen und materiellen Ressourcen in die Gefahrenabwehr zu schaffen. Es regelt unter anderem die Aufgaben der Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren. |
Tags | Hilfeleistungsgesetz Bremen; HilfeG HB; BremHilfeLG; Bremisches HilfeG; BremHilfeleistungsG; BremHLG |