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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bremisches Hilfeleistungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom

19

21.

März 2009

Juni 2016

Link zum Rechtstext

BremHilfeG

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, ein effizient funktionierendes integriertes Hilfeleistungssystem mit Regelungen für die übergreifende Einbindung der in Brandschutz, Technischer Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätigen Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie weiterer fachlich zuständiger oder einbezogener Institutionen und Personen mit ihren personellen und materiellen Ressourcen in die Gefahrenabwehr zu schaffen.

Es regelt unter anderem die Aufgaben der Berufsfeuerwehren, Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren.

Tags

Hilfeleistungsgesetz Bremen; HilfeG HB; BremHilfeLG; Bremisches HilfeG; BremHilfeleistungsG; BremHLG