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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung vom 27. Januar 2014

 Link zum Rechtstext FeuerVO

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.

Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase.

 Tags

FeuV Srl; FeuerV Srl; FeuerVO Srl; FeuerungsV Srl; FeuerungsVO Srl; FeuVerordnung Srl; FV Srl; FVO Srl