Link zum Rechtstext | Geruchsimmissions-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
KerninhalteFeststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen | Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden. |
Tags | GerImmissions-Richtlinie MV; GeruchsImm-Richtlinie MV; GerImmissions-RL MV; GeruchsImm-RL MV; GEIM-Richtlinie MV; GEIM-RL MV |