Link zum Rechtstext | Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen. |
URL-Adresse | https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2010&bes_id=5012&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=IFG%20NRW#det0 | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/nrw/ifg_ges.htm