Link zum Rechtstext | Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll ( Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). |
URL-Adresse | https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=12&bes_id=3371&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=SÜG NW#det0 | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/nrw/lsueg_gs.htm