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    7.2 DGUV Informationen (ehemals BGI, GUV-I) Image Added

 

Note

Die Information wurde zurückgezogen.

Link zum Rechtstext

BGI 757 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Oberleitungsanlagen (Ausgabe Oktober 1999)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information gilt für das Besteigen von und für das Arbeiten an Oberleitungsanlagen bei der Errichtung und Instandhaltung.

Sie findet auch Anwendung auf Beschichtungsarbeiten an Oberleitungsanlagen.

Sie findet keine Anwendung auf Gründungsarbeiten.