Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Saarländisches Denkmalschutzgesetz |
Kerninhalte | Kulturdenkmäler sind als Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. |
URL-Adresse | http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/224-5.pdf | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/saarland/dschg_ges.htm