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Link zum Rechtstext

Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008

Leitfäden
  • Leitfaden für Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung (DGUV Information 250-101)
  • Leitfaden für Betriebsärzte zur Ausstattung für die betriebsärztliche Tätigkeit (DGUV Information 250-105)
  • Leitfaden für Betriebsärzte zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (DGUV Information 250-109)
  • Leitfaden für Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung der Beschäftigten bei Tätigkeiten im Abwasserbereich (DGUV Information 250-011)
ZusatzinformationenVerfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen (DGUV Information 250-005)

Kerninhalte

Ziel dieser Verordnung ist, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, die Verordnung auszuhängen.

TagsArbMedVVO; ArbeitsmedVorsV; ArbeitsmedVorsVO; ArbmedVorsV; ArbmedVorsVO: ArbmedVorsorgeV; ArbmedVorsorgeVO; ArbeitsmedizinischeVorsVO; ArbeitsmedizinischeVorsV

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