Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren und deren Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase sowie für die Lagerung von Brennstoffen. Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt die Verordnung nur, wenn diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. Die Verordnung gilt nicht für Brennstoffzellen und deren Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/nds/feu_ges.htm | URL-Adresse | http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/2lv5/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeuVND2008V1P4&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint