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Link zum Rechtstext | AwSV |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2017 |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen. Mit der Einführung einer bundesweit geltenden Anlagenverordnung wurden einheitliche Anforderungen an die Planung, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen formuliert. Da bisher in jedem Bundesland unterschiedliche Anlagenverordnungen und individuell festgesetzte Spezialregelungen für bestimmte Anlagenarten galten, wird die einheitliche Regelung nun zu Veränderungen in den Bundesländern führen. So werden unter anderem die Einstufung von Stoffen, die Anlagenabgrenzung, die Prüfung von Anlagen und die Anzeigepflicht neu geregelt werden. |