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Versammlungsstättenverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Wirtschaftsministeriums über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 28. April 2004

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
  • Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.

Sie gelten nicht für

  • Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind,
  • Unterrichts und Besprechungsräume bis jeweils 100 qm Grundfläche,
  • Ausstellungsräume in Museen,
  • Fliegende Bauten.