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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Außenwirtschaftsgesetz vom 6. Juni 2013 |
Link zum Rechtstext | AWG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz normiert die grundsätzliche Freiheit des Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehrs mit dem Ausland sowie des Verkehrs mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern (Außenwirtschaftsverkehr). |