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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

Link zum RechtstextBeschluss Nr. 768_2008_EG

Kerninhalte

Dieser Beschluss enthält den einheitlichen Rahmen für allgemeine Grundsätze und Musterbestimmungen für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten („Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft“).

Der gemeinsame Rechtsrahmen legt unter anderem fest:

  • Gemeinsame Begriffsbestimmungen
  • Gemeinsame Verfahren für die Bewertung der Konformität der Produkte
  • Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler
  • Regeln für die Verwendung der CE-Kennzeichnung;
  • Kriterien für die Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen

Die Musterbestimmungen für Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft für Produkte sind in Anhang I festgelegt.