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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kündigungsschutzgesetz |
Link zum Rechtstext | Kündigungsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den Schutz von Arbeitnehmern bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen. Es findet Anwendung, wenn der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (sogenannte Kleinbetriebsklausel) und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Es definiert vor allem die Begriffe sozial ungerechtfertigte Kündigung und Änderungskündigung. Es beschreibt unter anderem die Vorgehensweise bei sozial ungerechtfertigter Kündigung (Kündigungseinspruch und Anrufung des Arbeitsgerichts) und enthält Regelungen zum Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung. Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, die Verordnung auszuhängen. |