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Link zum Rechtstext | AkkStelleG-Beleihungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) als nationale Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz und „beleiht" sie mit den (überträgt ihr die) entsprechenden Aufgaben. Sie regelt zudem die Aufsicht über die Akkreditierungsstelle (die „Beliehene") und deren Berichtspflichten. |