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Link zum Rechtstext

Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1994

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert in Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verschiedene Begriffe, so beispielsweise die Verkehrsarten und den sogenannten „Freien Verkehr", bestimmt die Anmelde-, Ausstellungs- und Ergänzungspflichtigen und regelt das Anmeldeverfahren.

In der Anlage enthält sie eine Liste nicht anmeldepflichtiger Warenbewegungen (sog. Befreiungsliste).