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Link zum Rechtstext | Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert in Durchführung des Gesetzes über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verschiedene Begriffe, so beispielsweise die Verkehrsarten und den sogenannten „Freien Verkehr", bestimmt die Anmelde-, Ausstellungs- und Ergänzungspflichtigen und regelt das Anmeldeverfahren. In der Anlage enthält sie eine Liste nicht anmeldepflichtiger Warenbewegungen (sog. Befreiungsliste). |