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Link zum Rechtstext | StromsteuerG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt, dass elektrischer Strom im Steuergebiet (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) der Stromsteuer, die eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung ist, unterliegt. Die Steuer beträgt 20,50 Euro für eine Megawattstunde. |
Tags | SSG; SStG; StrStG; StromSteuerG; StrSteuerG |
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