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Link zum Rechtstext

BSI-Kritisverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz vom 22. April 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die Kriterien zur Bestimmung der sog. Kritischen Infrastrukturen (kurz KRITIS) in den Sektoren

  • Energie,
  • Wasser,
  • Ernährung,
  • Informationstechnik und Telekommunikation nach dem BSI-Gesetz fest.

KRITIS sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.