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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002

Link zum RechtstextVerordnung (EG) Nr. 300/2008

Kerninhalte

Diese Verordnung legt gemeinsame Vorschriften für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen fest, die die Sicherheit der Zivilluftfahrt gefährden. Hierbei handelt es sich um Grundstandards für die Luftsicherheit und Mechanismen für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und Grundstandards. Sie gilt für

  • alle nicht ausschließlich für militärische Zwecke genutzten Flughäfen oder Teile von Flughäfen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats,
  • alle Betreiber, einschließlich Luftfahrtunternehmen, die Dienstleistungen an den vorgenannten Flughäfen erbringen, und
  • alle Stellen, die Luftsicherheitsstandards anwenden und an Standorten innerhalb oder außerhalb des Flughafengeländes tätig sind und für oder über die vorgenannten Flughäfen Güter liefern und/oder Dienstleistungen erbringen.