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Link zum Rechtstext | Berliner Naturschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin vom 29. Mai 2013 |
Kerninhalte | Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
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