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Link zum Rechtstext

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen vom 10. Juli 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer) mit Sitz im Inland, soweit sie diese erfasst und diese vom Inland aus erbracht werden.

Zu den Grundleistungen zählen:

  • Flächenplanung
  • Bauleitplanung
  • Landschaftsplanung
  • Objektplanung
  • Gebäude und Innenräume
  • Freianlagen
  • Ingenieurbauwerke
  • Verkehrsanlagen
  • Fachplanung
  • Tragwerksplanung
  • Technische Ausrüstung